Mutterschutz: Fristen und Regeln 2026

Der Mutterschutz schützt Schwangere und Stillende im Job vor Gefahren und Kündigung. Grundlage ist das Mutterschutzgesetz, es gilt für Arbeitnehmerinnen, Auszubildende, Studentinnen, Schülerinnen und Beamtinnen (über eigene Verordnungen).
Die Schutzfristen
| Situation | Dauer |
|---|---|
| Vor der Geburt | Sechs Wochen vor dem errechneten Termin, freiwilliges Arbeiten ist möglich |
| Nach der Geburt | Acht Wochen, absolutes Beschäftigungsverbot |
| Früh- oder Mehrlingsgeburt | Zwölf Wochen |
| Kind mit Behinderung | Zwölf Wochen auf Antrag |
| Kommt das Kind früher | Die verkürzte Zeit vor der Geburt hängt sich hinten an |
Mutterschutz nach Fehlgeburt
Seit dem 1. Juni 2025 gilt ein gestaffelter Schutz nach einer Fehlgeburt, sofern Sie sich nicht ausdrücklich zur Arbeit bereit erklären:
- ab der 13. Woche: zwei Wochen
- ab der 17. Woche: sechs Wochen
- ab der 20. Woche: acht Wochen
Kündigungsschutz
Während der Schwangerschaft und bis vier Monate nach der Geburt darf der Arbeitgeber nicht kündigen. Dieser Schutz gilt auch nach einer Fehlgeburt ab der 12. Woche. Wurde gekündigt, und der Arbeitgeber wusste es nicht, teilen Sie die Schwangerschaft innerhalb von zwei Wochen mit.
Geld im Mutterschutz
Gesetzlich Versicherte erhalten Mutterschaftsgeld von der Krankenkasse, der Arbeitgeber zahlt den Rest bis zum bisherigen Nettogehalt. Finanziell verlieren Sie meist nichts.
Beschäftigungsverbot
Wenn Sie durch die Arbeit gefährdet sind, muss der Arbeitgeber den Arbeitsplatz umgestalten oder Sie umsetzen. Geht das nicht, spricht er ein betriebliches Beschäftigungsverbot aus. Das ärztliche Verbot kommt vom Arzt. In beiden Fällen läuft Ihr Gehalt weiter.
Wann sage ich dem Arbeitgeber Bescheid?
Rechtlich gibt es keine Pflicht, aber erst danach greifen alle Schutzrechte. Teilen Sie Schwangerschaft und Termin mit, sobald Sie sich sicher sind.

Das Team von Meine Kinder & Ich schreibt seit 2019 für Eltern und prüft Beträge, Fristen und Empfehlungen an den offiziellen Quellen. Unsere Inhalte ersetzen keine ärztliche oder rechtliche Beratung.
Häufige Fragen
Wann beginnt der Mutterschutz?
Sechs Wochen vor dem errechneten Termin. Sie können freiwillig weiterarbeiten.
Wie lange dauert der Mutterschutz nach der Geburt?
Acht Wochen, bei Früh- oder Mehrlingsgeburten zwölf Wochen.