Meine Kinder und ich

Mutterschaftsgeld: Höhe, Antrag, Fristen

Von Team von Meine Kinder & Ich, aktualisiert am

Comic: Formular der Krankenkasse auf einem Tisch

Während der Schutzfristen vor und nach der Geburt zahlt die gesetzliche Krankenkasse das Mutterschaftsgeld, der Arbeitgeber stockt es auf. So haben Sie im Mutterschutz in der Regel so viel Geld wie zuvor.

Wie hoch ist das Mutterschaftsgeld?

Gesetzlich Versicherte erhalten von der Krankenkasse höchstens 13 Euro pro Kalendertag. Liegt Ihr durchschnittliches Nettogehalt darüber, zahlt der Arbeitgeber die Differenz als Zuschuss.

Privat oder familienversichert? Dann zahlt das Bundesamt für Soziale Sicherung auf Antrag einmalig bis zu 210 Euro. Der Arbeitgeberzuschuss kommt hinzu, wenn Sie angestellt sind.

Wie lange gibt es das Geld?

Sechs Wochen vor dem errechneten Termin bis acht Wochen nach der Geburt, bei Früh- und Mehrlingsgeburten zwölf Wochen.

So stellen Sie den Antrag

  1. Lassen Sie sich frühestens sieben Wochen vor dem Termin die Bescheinigung vom Arzt oder der Hebamme ausstellen.
  2. Reichen Sie die Bescheinigung bei Ihrer Krankenkasse ein.
  3. Informieren Sie Ihren Arbeitgeber für den Zuschuss.
  4. Nach der Geburt schicken Sie der Kasse die Geburtsurkunde.

Mutterschaftsgeld und Elterngeld

Das Mutterschaftsgeld wird auf das Elterngeld angerechnet. Die Monate gelten als Monate, in denen die Mutter Basiselterngeld bezieht. Das sollten Sie bei der Planung beachten.

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Das Team von Meine Kinder & Ich schreibt seit 2019 für Eltern und prüft Beträge, Fristen und Empfehlungen an den offiziellen Quellen. Unsere Inhalte ersetzen keine ärztliche oder rechtliche Beratung.

Häufige Fragen

Wie viel Mutterschaftsgeld bekomme ich?

Bis zu 13 Euro pro Tag von der Krankenkasse, dazu den Arbeitgeberzuschuss bis zum bisherigen Netto.

Wird Mutterschaftsgeld auf Elterngeld angerechnet?

Ja, das Mutterschaftsgeld und der Arbeitgeberzuschuss werden voll angerechnet.