Meine Kinder und ich

Behördengänge nach der Geburt

Von Team von Meine Kinder & Ich, aktualisiert am

Comic: Vater mit Baby im Tragetuch am Schalter des Standesamts

In den ersten Wochen will niemand ins Amt. Zum Glück lässt sich vieles digital erledigen oder an die Klinik abgeben. Diese Reihenfolge hat sich bewährt.

1. Geburt beim Standesamt anzeigen

Die Geburt muss binnen einer Woche beim Standesamt des Geburtsorts angezeigt werden. In den meisten Kliniken übernimmt das das Personal, Sie müssen nur die Unterlagen abgeben. Sie erhalten die Geburtsurkunde, häufig mehrere Ausfertigungen für Kasse, Elterngeld und Kindergeld.

Unverheiratete Paare brauchen zudem die Vaterschaftsanerkennung und gegebenenfalls die Sorgeerklärung. Beides geht kostenfrei beim Jugendamt, am besten schon vor der Geburt.

2. Kind bei der Krankenkasse anmelden

Über die Familienversicherung ist Ihr Kind in der Regel beitragsfrei versichert. Melden Sie es mit der Geburtsurkunde an, die Karte kommt nach einigen Wochen. Sind die Eltern unterschiedlich versichert, prüfen Sie die Regeln, denn privat Versicherte haben eigene Fristen.

3. Elterngeld beantragen

Das Elterngeld stellen Sie bei der Elterngeldstelle. Der Antrag läuft in vielen Ländern online.

4. Kindergeld beantragen

Das Kindergeld beantragen Sie online oder per Post bei der Familienkasse. Die Steuer-ID Ihres Kindes kommt nach einigen Wochen per Post.

5. Arbeitgeber informieren

Geben Sie die Geburtsurkunde beim Arbeitgeber ab, damit Mutterschutz und Lohnsteuer stimmen.

6. Weitere Punkte

  • Kinderreisepass, wenn eine Reise ansteht
  • Kinderarzt oder Kinderärztin finden und Termin für die U3 machen
  • Hebamme für das Wochenbett bestätigen
  • Testament, Sorgerecht und Versicherungen prüfen
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Das Team von Meine Kinder & Ich schreibt seit 2019 für Eltern und prüft Beträge, Fristen und Empfehlungen an den offiziellen Quellen. Unsere Inhalte ersetzen keine ärztliche oder rechtliche Beratung.

Häufige Fragen

Wer meldet die Geburt beim Standesamt?

Meist die Klinik. Bei Hausgeburten sind Sie selbst zuständig, die Frist beträgt eine Woche.

Wann erhält mein Kind die Steuer-ID?

In der Regel kommt sie einige Wochen nach der Geburt automatisch per Post.