Behördengänge nach der Geburt

In den ersten Wochen will niemand ins Amt. Zum Glück lässt sich vieles digital erledigen oder an die Klinik abgeben. Diese Reihenfolge hat sich bewährt.
1. Geburt beim Standesamt anzeigen
Die Geburt muss binnen einer Woche beim Standesamt des Geburtsorts angezeigt werden. In den meisten Kliniken übernimmt das das Personal, Sie müssen nur die Unterlagen abgeben. Sie erhalten die Geburtsurkunde, häufig mehrere Ausfertigungen für Kasse, Elterngeld und Kindergeld.
Unverheiratete Paare brauchen zudem die Vaterschaftsanerkennung und gegebenenfalls die Sorgeerklärung. Beides geht kostenfrei beim Jugendamt, am besten schon vor der Geburt.
2. Kind bei der Krankenkasse anmelden
Über die Familienversicherung ist Ihr Kind in der Regel beitragsfrei versichert. Melden Sie es mit der Geburtsurkunde an, die Karte kommt nach einigen Wochen. Sind die Eltern unterschiedlich versichert, prüfen Sie die Regeln, denn privat Versicherte haben eigene Fristen.
3. Elterngeld beantragen
Das Elterngeld stellen Sie bei der Elterngeldstelle. Der Antrag läuft in vielen Ländern online.
4. Kindergeld beantragen
Das Kindergeld beantragen Sie online oder per Post bei der Familienkasse. Die Steuer-ID Ihres Kindes kommt nach einigen Wochen per Post.
5. Arbeitgeber informieren
Geben Sie die Geburtsurkunde beim Arbeitgeber ab, damit Mutterschutz und Lohnsteuer stimmen.
6. Weitere Punkte
Quellen

Das Team von Meine Kinder & Ich schreibt seit 2019 für Eltern und prüft Beträge, Fristen und Empfehlungen an den offiziellen Quellen. Unsere Inhalte ersetzen keine ärztliche oder rechtliche Beratung.
Häufige Fragen
Wer meldet die Geburt beim Standesamt?
Meist die Klinik. Bei Hausgeburten sind Sie selbst zuständig, die Frist beträgt eine Woche.
Wann erhält mein Kind die Steuer-ID?
In der Regel kommt sie einige Wochen nach der Geburt automatisch per Post.