Familie und Beruf zu vereinen ist oft nicht ganz so einfach. Daher soll die Elternzeit es Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen ermöglichen, sich um das Kind zu kümmern und gleichzeitig den Arbeitsplatz nicht zu verlieren. Im Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG) ist diese besondere Form des Urlaubs geregelt. Wir beantworten Fragen zum Anspruch, Dauer und auch die Aufteilung der Elternzeit.
Hier die wichtigsten Fakten zur Elternzeit:
- Als Arbeitnehmer hat man Anspruch auf Elternzeit
- Beide Eltern-Teile können diese Leistung in Anspruch nehmen
- Während der Elternzeit genießt man einen besonderen Kündigungsschutz
- Teilzeit (max. 30 Stunden) darf man in der Elternzeit arbeiten
- Nach der Elternzeit hat man den Anspruch auf die alte, beziehungsweise eine vergleichbare Stelle im Unternehmen
Die Elternzeit in Deutschland
Die Elternzeit in Deutschland ist gesetzlich geregelt, und man hat daher als Arbeitnehmer oder Arbeitnehmerin Anspruch darauf. Die Dauer ist einem selbst überlassen, wobei es bei den Meisten auch darauf ankommt, wie viel Elternzeit man sich vom Job finanziell leisten kann. Aber auch der Arbeitgeber darf nicht vernachlässigt werden. Es ist daher wichtig, dass Sie Ihrem Vorgesetzten, beziehungsweise der Personalabteilung rechtzeitig Bescheid geben. Seien Sie fair.
Nachfolgend Fragen zur Elternzeit, die sich wohl jeder zu Beginn stellt. Behandelt werden die Dauer, Fragen zum Anspruch, Aufteilung und weiteres:
Wer hat einen Anspruch auf Elternzeit?
Alle Mütter und Väter, welche Arbeitnehmer sind, haben einen gesetzlichen Anspruch auf Elternzeit(§ 15 Abs. 1 BEEG).
Wie lange ist die Dauer der Elternzeit?
Insgesamt hat man eine Dauer von 36 Monate Elternzeit. 12 dieser 36 Monate muss man vor dem dritten Geburtstag des Kindes nehmen.
Wann muss ich die Elternzeit beantragen?
Der Arbeitgeber muss rechtzeitig über Ihre geplante Elternzeit informiert werden. Die Zeit für das Kind innerhalb der ersten drei Lebensjahre des Kindes müssen Sie spätestens sieben Wochen vor Beginn schriftlich bei der Personalabteilung beantragen.